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Der Bereitschaftsdienst in der KVN
Der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst ist eine wichtige Stütze der medizinischen Versorgung der Bevölkerung - so überbrückt er doch die Zeiten, in denen die regulären Sprechstunden geschlossen sind. Die KVN hat sich zur Organisation des Bereitschaftsdienstes eine Bereitschaftsdienstordnung (BDO) gegeben. Hierin heißt es u.a.:
"Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt gem. § 75 Abs. 1 SGB V den Kassenärztlichen Vereinigungen und umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten. Gem. § 26 Abs. 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und § 5 Abs. 1 der Satzung der KVN ist jeder niedergelassene Vertragsarzt verpflichtet, nach Maßgabe der Bestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen."
"In jedem Bereitschaftsdienstbereich sollte eine zentrale Bereitschaftsdienstpraxis eingerichtet werden. Eine Anbindung an ein Krankenhaus mit mindestens einer internistischen und einer chirurgischen Vollabteilung ist anzustreben."
"Es können weitere Regelungen getroffen werden über:
- die Einrichtung einer einheitlichen Rufnummer für den Bereitschaftsdienstbereich bzw. einer landeseinheitlichen Rufnummer,
- die Einrichtung einer durchgehend mit fachkundigem Personal besetzten Bereitschaftsdienstzentrale, die den Einsatz des am Bereitschaftsdienst teilnehmenden Arztes vermittelt,
- die Einrichtung einer Fahrbereitschaft."Seit mehr als 10 Jahren unterstützt die DÄPN GmbH die KVN bei der Durchführung dieses wichtigen Sicherstellungsauftrages. In mittlerweile rund 65 Bereichen sind wir für die Einrichtung und Unterhaltung von zentralen Standorten von Bereitschaftsdienstpraxen aktiv.