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Bewertung von Arztpraxen und Standortanalyse
Unsere Mitarbeiter im Bereich der Praxisbewertung haben langjährige Erfahrungen in der KVN und sind mit den Besonderheiten der vertragsärztlichen Tätigkeit vertraut.
Im Beratungsalltag taucht häufig die Frage nach dem "Wert" einer Arztpraxis auf. Anlass ist meist eine Praxisabgabe/ -übernahme oder die Aufnahme/ das Ausscheiden eines Partners innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft.
Immer wieder zu betonen ist hierbei, dass es eine gesetzlich vorgeschriebene Bewertungsmethode für Arztpraxen nicht gibt. Es haben sich insoweit unterschiedliche Verfahren etabliert. Im Ergebnis bleibt es im Rahmen privatrechtlicher Vertragsverhältnisse Sache der Parteien, sich auf ein Verfahren/ einen Wert zu verständigen. Gegenwärtig bieten wir standardmäßig im Rahmen unserer Tätigkeit für Vertragsärzte der KVN ein vereinfachtes Bewertungsverfahren basierend auf der Methode der Kassenärztlichen Bundesvereinigung/ Bundesärztekammer an. Für diese Praxiswertberechnung verwenden wir die von Ihnen (oder Ihrem Steuerberater) gelieferten Datensätze und fertigen ein kurzes Exposé an. Eine Berechnung des materiellen Wertes findet nicht statt, hierbei wird der aktuelle Buchwert übernommen.
Sprechen Sie Herrn Berger über den "Kontakt" unverbindlich an. Wir setzen uns sodann gern mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen etwaige Frage zu beantworten und im Bedarfsfall ein Angebot zur Berechnung des ideelen Wertes Ihrer Praxis bzw. Ihrer möglichen künftigen Praxis zu unterbreiten.
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Dipl.-Kfm. Martin Berger
Senior Consultant
Prokurist